Wenn in einem Bundesland Maskenpflicht herrscht und in einem anderen Bundesland steht auf das Nichttragen der Maske ein deftiges Bußgeld, ist das für normale Menschen nicht nachvollziehbar. Solche Anordnungen haben etwas von uneingeschränkter Willkür an sich.AlTheKingBundy hat geschrieben: ↑So 23. Aug 2020, 17:40Die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern sind absolut blamabel. Dann sollte man das Bundesministerium für Bildung abschaffen.Magdalena61 hat geschrieben: ↑So 23. Aug 2020, 17:33 Da stellt sich ein Schulleiter vor seine Grundschüler, weil er der Überzeugung ist, sie nehmen Schaden, wenn sie dazu gezwungen werden, den MNS zu tragen- aber man diskutiert nicht mit ihm, sondern verlangt blinden Gehorsam, obwohl andere Bundesländer andere Regelungen haben.
Das heißt also: Was in Sachsen und im Saarland erlaubt ist, wird in Brandenburg sanktioniert. Es ist immer noch dasselbe Virus, in allen Bundesländern das Gleiche.
Er hat es Eltern und Kindern freigestellt, ob die Kinder während des Unterrichts eine Maske tragen oder nicht.Was den Brandenburger Schulleiter angeht, so sehe ich es anders. Er hat billigend in Kauf genommen, dass andere Menschen zu Schaden kommen.
Nachdem die beschriebene Maskenpflicht nicht in allen Bundesländern angeordnet wurde, kann man ihm hier doch bestenfalls den Vorwurf machen, seiner übergeordneten Behörde gegenüber nicht devot genug aufgetreten zu sein. Aber genau solche Beamten braucht das Land. Damit alle auf dem Boden der freiheitlich- demokratischen Grundordnung bleiben.
Trägst du denn einen halben Tag und länger Maske?Nur um der Bequemlichkeit wegen, Masken zu tragen.
Wenn wir in der Stadt sind, ziehe ich mir so ein Dingens an. Aber irgendwann kommt immer der Zeitpunkt, an dem ich das Gefühl habe, nicht mehr genügend Luft zu bekommen. Ich spreche von einer Stunde oder weniger. Und das Teil ist dann auch schnell feucht.
Wie soll das bei Kindern funktionieren?
Wenn ich nicht ganz falsch informiert bin, ist man (lediglich) in Situationen, in denen der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann, dazu verpflichtet, eine Maske zu tragen.
Die Kinder untereinander gefährden sich wohl kaum. Nachmittags spielen sie miteinander- ohne Maske. Und Lehrer können Abstand halten. Wenn Einzelgespräche unter 2m Abstand notwendig werden, können die MNS immer noch aufgesetzt werden.
Bestimmt nicht seit 50 Jahren. Die Folgen werden noch zu dokumentieren sein.In Südostasien werden Masken in allen Schulen getragen, ohne das dekante westliche Herumgestöhne.
Die Spaßbürger fuhren/ fahren in Urlaub, weil sie darauf nicht verzichten woll(t)en, bringen das Virus mit nach Hause, 1/3 der Neuinfektionen, und die Schulkinder müssen dafür büßen?Steigerung der Atemarbeit: Das Atmen durch ein Masken-tuch stellt einen zusätzlichen Widerstand für die Atemmus-keln und somit eine Belastung der Atmung dar. Deswegentestet die EN-Norm 14683:2019+AC:2019 (Norm für medi-zinische Gesichtsmasken) neben der bakteriellen Dichtigkeitdes Maskentuches auch den Widerstand des Tuches, wieoben beschrieben. Generell wird ein erhöhter Widerstandbei der Atmung (z.B. vergleichbar mit der Atmung durcheinen Strohhalm) die Atemarbeit erhöhen und bei Patientenmit COPD, restriktiven Thorax- oder Lungenerkrankungen,starkem Übergewicht oder Muskelerkrankungen potenziell zu einer Überlastung der Atemmuskulatur und zu einemPaCO2-Anstieg führen.
Stellungnahme der DGP zur Auswirkung von Mund-Nasenmaskenauf den Eigen- und Fremdschutz bei aerogen übertragbarenInfektionen in der Bevölkerung
Vernünftiger wäre gewesen, nur Auslandsreisen geschäftlicher Natur zuzulassen anstatt Reisen zum Zwecke von Freizeitspaß, da die Lage nach Ansage der Bundeskanzlerin weiterhin "ernst" ist und man eine steile Zunahme von Infektionen... eine zweite Welle... befürchtet. Und erst Recht, was Risikogebiete betrifft.
Die freiwilligen Tests der Rückkehrer dürfen alle Bürger bezahlen, auch diejenigen, die vernünftigerweise keine Fernreise unternahmen und sich ansonsten auch an alle Coronaregeln halten.
Jetzt soll an den Grenzen gar nicht mehr getestet werden, Kehrtwende der Regierung, die Labore seien am Limit ihrer Leistungsfähigkeit, und wer aus einem Risikogebiet kommt, muss 14 Tage in Quarantäne oder am 5. Tag einen Test machen. Wer diesen dann bezahlt, habe ich noch nicht gecheckt. Ich vermute mal: Die Krankenkassen. Also wieder wir alle.
LG