Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Leben in einer christlich geprägten Gesellschaft
Ehe & Familie, Partnerschaft & Sexualität, Abtreibung, Homosexualität
Benutzeravatar
Helmuth
Beiträge: 15855
Registriert: So 5. Jun 2016, 12:51
Wohnort: Wien

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Beitrag von Helmuth »

Abischai hat geschrieben: Mo 7. Feb 2022, 17:44 Ich werbe zumindest für höchste Vorsicht in diesem Punkt.
Da sind wir eines Sinnes. Daher erklärte ich zweien meiner Kinder, die schon fest, aber quasi „unverheiratet“ mit ihrem Partner zusammenleben, dass sie ihren Bund vor Gott damit schon eingegangen sind. Es bedarf dessen keiner Formalbestätigung mehr. Zur Bekräftigung habe ich die beiden Partner auch schon als Familienmitglieder aufgenommen.

Was man halt als Vater tun kann, das versuche ich. Der Rest liegt in Gottes Hand, auch meine eigenen ehemaligen Versagen in dem Bereich. Aber ich erkenne auch eine Kraft und Vollmacht darin, dass ich nicht mich leichtfertig wiederverheiratetet habe. Diese Power möchte ich zugunsten meiner Kinder weiterbehalten. Ich suche daher immer den höheren göttlichen Willen in allem zu finden.
So sehr hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen einzigartigen Sohn gab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren gehe, sondern ewiges Leben habe. - Johannes 3:16
Hiob
Beiträge: 7497
Registriert: Di 1. Jan 2019, 00:21

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Beitrag von Hiob »

Michael hat geschrieben: Mo 7. Feb 2022, 13:45 Ein dem Ehegeblübnis ferner hat mir nichts zu sagen, wie ich meine Ehe rechtsverbindlich führen soll. Dann könnte auch jede Nonne rechtverbindliche Entscheidungen treffen, an die ich gebunden wäre. Warum darf sie das aber nicht?
Weil göttliche Weisungen dagegen stehen - genau das vertritt die katholische Kirche in ihrem Selbstverständnis. - Allerdings gilt bei den Katholen AUCH: Nichts darf sich zwischen Mensch und Gott stellen, auch nicht die Kirche.
Hiob
Beiträge: 7497
Registriert: Di 1. Jan 2019, 00:21

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Beitrag von Hiob »

Magdalena61 hat geschrieben: Mo 7. Feb 2022, 01:20 Ich krieg's nicht zusammen mit einer Eheschließung.
Und schon gar nicht mit einer rein standesamtlichen Trauung.
Natürlich ist damit nur die kirchliche Trauung gemeint. - Um es arg salopp zu sagen: "Sakrament" heißt es dann, wenn irgendetwas sehr wichtig ist.
Benutzeravatar
Magdalena61
Administrator
Beiträge: 26663
Registriert: Mo 15. Apr 2013, 20:44
Kontaktdaten:

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Beitrag von Magdalena61 »

Abischai hat geschrieben: Mo 7. Feb 2022, 17:44
Magdalena61 hat geschrieben: Mo 7. Feb 2022, 16:23 Besser wäre es, zu heiraten, früher oder später.
Heiraten: Das meine ich ja, das ist das feierliche "Zusammenziehen", wenn wir mal die gewöhnlichen Riten weglassen.
...
nur ändert sich da dann nicht mehr viel, sie haben bereits einen Ehebund, ob sie sich selbst dessen bewußt sind oder nicht.
Vor Gott besteht dieser Bund, das sehe ich auch so.
Aber vor der Welt nicht. Der Trauschein schützt beide, falls einem von ihnen etwas passieren sollte.
Sie können ja auch noch mal eine richtige Feier machen, aber wie eigentlich, sie mit weißem Kleid ("Jungfrau") und hinterdrein laufen die Kinder? Das sieht seltsam aus, finde ich.
--
Eine schlichte Trauung mit den erforderlichen zwei Trauzeugen (oder braucht man die heute nicht mehr?) ohne großes Trara, mehr muss nicht sein.
Vielen ist das eben nicht bewußt, und daher glauben sie, ohne "ordentliche" "Heirat" noch ein Hintertürchen offen zu haben, evtl. schadlos abhauen zu können.
Das ist mit ein Grund, warum ich dafür plädiere, eine staatlich anerkannte Rechtsgrundlage für den Bund zu schaffen. Wer diese von vornherein ausschließt, ausgenommen Verwitwete, der will sich nicht festlegen.
Am Grabe ihres "Mannes" später, geschah etwas in ihr, so sagte sie, da spürte sie plötzlich, daß sie jetzt "frei" sei.
Das war sie vorher schon, weil er sie verlassen hatte und nicht dazu bereit war, die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen, und erst Recht, wenn er eine andere Frau nach ihr hatte oder mehrere.
1. Kor. 7,15 (LUT): Wenn aber der Ungläubige sich scheiden will, so lass ihn sich scheiden. Der Bruder oder die Schwester ist nicht gebunden in solchen Fällen.
Was spricht dagegen, diesen Vers wörtlich zu nehmen?
LG
God bless you all for what you all have done for me.
Isai
Beiträge: 2281
Registriert: So 5. Mär 2017, 15:48
Kontaktdaten:

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Beitrag von Isai »

Magdalena61 hat geschrieben: Mo 7. Feb 2022, 21:28
Am Grabe ihres "Mannes" später, geschah etwas in ihr, so sagte sie, da spürte sie plötzlich, daß sie jetzt "frei" sei.
Das war sie vorher schon, weil er sie verlassen hatte und nicht dazu bereit war, die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen, und erst Recht, wenn er eine andere Frau nach ihr hatte oder mehrere.
Erwähnt wurde das nicht (Verhältnis/se andere Frau/en), deswegen kann ich mir gut vorstellen, dass sie vielleicht erst mit dem Tod des Mannes auch spürbar spirituell entbunden wurde.

Magdalena61 hat geschrieben: Mo 7. Feb 2022, 21:28
1. Kor. 7,15 (LUT): Wenn aber der Ungläubige sich scheiden will, so lass ihn sich scheiden. Der Bruder oder die Schwester ist nicht gebunden in solchen Fällen.
Was spricht dagegen, diesen Vers wörtlich zu nehmen?
LG
So war es bei mir damals und da war ich auch ganz frei, in der Minute seiner Entscheidung.

Schlagartig frei auch von (in jenem Fall damit zusammenhängenden) chronisch-dämonischen Attacken durch dessen Festhalten in okkulten Bereichen. Die Zeit war zum Schluss hin wirklich übel, aber Gott hat mich schon etwas vorher auf das Ende dieser vorbereitet.

Mit Ihm ist alles möglich! Er kann binden und auflösen, was Menschen nicht vermögen.
Sinnet um, und lasset euch auf den Namen Jesu Christi zur Erlassung eurer Sünden taufen, so werdet ihr das Geschenk des heiligen Geistes erhalten.
Apg 2:38

Wer bekennt, dass Jesus der Sohn Gottes ist, in dem bleibt Gott und er in Gott.
1. Joh 4:15
Benutzeravatar
Abischai
Beiträge: 7928
Registriert: Sa 27. Apr 2013, 14:25

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Beitrag von Abischai »

Magdalena61 hat geschrieben: Mo 7. Feb 2022, 21:28 Der Trauschein schützt beide, falls einem von ihnen etwas passieren sollte.
Das ist dann aber nicht mehr als eine vertragliche Klausel, die einfach eine "Versicherungs"-Frage ist.
Wenn das Sozialsystem des Landes einen Hinterbliebenen schützt, sofern er einen Trauschein besitzt, ist das nach der Hausordnung des Systems so. Wenn die Verwandt- und Nachbarschaft, also das soziale Umfeld einen Hinterbliebenen stützt, ist das ebenso gut, wenn nicht gar noch besser. Und dafür bedarf es keines Trauscheins, sondern einzig der Akzeptanz durch das soziale Umfeld.
Meine Hilfe kommt von Jahweh, der Himmel und Erde gemacht hat. [Ps 121;2]
Benutzeravatar
Magdalena61
Administrator
Beiträge: 26663
Registriert: Mo 15. Apr 2013, 20:44
Kontaktdaten:

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Beitrag von Magdalena61 »

Hiob hat geschrieben: Mo 7. Feb 2022, 18:14 Um es arg salopp zu sagen: "Sakrament" heißt es dann, wenn irgendetwas sehr wichtig ist.
Deine Definitionen sind echt originell und suchen ihresgleichen.
:winter2:
-- wenn irgendetwas sehr wichtig ist-- ja, das kann man so sagen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Abischai hat geschrieben: Mo 7. Feb 2022, 21:54 Das ist dann aber nicht mehr als eine vertragliche Klausel, die einfach eine "Versicherungs"-Frage ist.
Mehr oder weniger, ja.

Es ist auch ein Zeugnis nach außen hin: Ich bekenne mich zu diesem Mann/ zu dieser Frau.

Auf Unterstützung durch das soziale Umfeld würde ich mich nicht unbedingt verlassen wollen. Nachbarn und Verwandte sind ja auch nicht verantwortlich für mein Wohlergehen; weder für meine Partnerwahl noch für die Folgen, wenn es eine falsche Wahl war.
LG
God bless you all for what you all have done for me.
Benutzeravatar
Helmuth
Beiträge: 15855
Registriert: So 5. Jun 2016, 12:51
Wohnort: Wien

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Beitrag von Helmuth »

Isai hat geschrieben: Mo 7. Feb 2022, 21:44 Erwähnt wurde das nicht (Verhältnis/se andere Frau/en), deswegen kann ich mir gut vorstellen, dass sie vielleicht erst mit dem Tod des Mannes auch spürbar spirituell entbunden wurde.
Jedenfalls ist es vor Gott so auch gültig, und kann man diese Freiheit auch als Impuls durch den HG deuten. Sie selbst wird das am besten wissen, ich interpretiere hier nur das Geschriebene. Wer sich hingegen selbst "befreit", der betrügt sein Herz, denn die Grundlage für Freiheit ist nicht das eigene Herz, sondern das Wort Gottes.
Isai hat geschrieben: Mo 7. Feb 2022, 21:44 So war es bei mir damals und da war ich auch ganz frei, in der Minute seiner Entscheidung.
Die Entbindung von einem Ungläubigen muss aber vom Ungläubigen ausgehen, anders kommt keine Freiheit. Denn wenn der Partner auch ungläubig ist, so tut er den Willen Gottes, wenn er an der Beziehung weiter interessiert ist. Oft treibt es den Ungläubigen aber zu anderen, und dann sehe ich darin so etwas wie eine Annulierung.

Doch im Fall von Kindern wird die Sache verzwickter, da sie durch den Gläubigen geheiligt sind. Für solche Fälle fehlt es mir an Weisheit und auch an Kompetenz, jedenfalls hier. Man müsste sich dazu einen Fall konkret ansehen. Das hier wie am Reißbrett zu konstruieren halte ich für verfehlt.

Was man sagen kann ist was schon Abischai sagte und ich sage, gerade in dem Bereich sollte man zuerst das Fleisch kreuzigen. Wenn Gott will, dass deine sexuelle Aktivitäten nicht ungestillt bleiben, dann wird er dafür den Ausweg schaffen. Das habe ich in einem anderen Thread erläutert.

Der sexuelle Drang darf uns nicht dazu treiben den ungläubigen Partner voreilig loszulassen. Denn wenn auch der Ungläubge sich trennt, aber weiter allein bleibt und du dich neu verheiraterst, dann hat der Partner, wiewohl ungläubig, dennoch heiliger als du gehandelt. Gott richtet uns auch nach dem Gewissen.

Was will ich sagen: Wiewohl wir geheilgt sind, so müssen wir dies auch mit unsere Taten bestätigen. Es gilt aber nicht: Einmal heilig immer heilg, genauso wie nicht gilt: Einmal unheilig, immer unheilg. Menschen können sich ändern, aber es liegt nicht in unserer Macht, darum auch dieser Hinweis des Paulus:
1. Kor 7,16 hat geschrieben: Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann erretten wirst? Oder was weißt du, Mann, ob du die Frau erretten wirst?
Die stets klügere Entscheidung ist im Falle der Trennung alleine zu bleiben und dazu rät Paulus auch, solange bis uns Gott den Weg neu zeigt. Aber es muss auch wirklich Gott sein und nicht dein eigenes Herz, denn dieses betrügt uns fortwährend. Wer anders denkt, der belügt sich selbst.
So sehr hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen einzigartigen Sohn gab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren gehe, sondern ewiges Leben habe. - Johannes 3:16
Benutzeravatar
Magdalena61
Administrator
Beiträge: 26663
Registriert: Mo 15. Apr 2013, 20:44
Kontaktdaten:

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Beitrag von Magdalena61 »

Michael hat geschrieben: Di 8. Feb 2022, 06:05 Der sexuelle Drang darf uns nicht dazu treiben den ungläubigen Partner voreilig loszulassen. Denn wenn auch der Ungläubge sich trennt, aber weiter allein bleibt und du dich neu verheiraterst, dann hat der Partner, wiewohl ungläubig, dennoch heiliger als du gehandelt. Gott richtet uns auch nach dem Gewissen.
Wenn der Impuls zur Trennung vom ungläubigen Teil ausgeht und dieser somit seine ehelichen Pflichten aufkündigt; warum soll man dem Gläubigen dann irgendwelche Einschränkungen auferlegen, die die Bibel gar nicht fordert?

Ein wahrhaft Gläubiger wird mit dem Thema nicht leichtfertig umgehen. Ein Mensch, der nahe bei Gott lebt, wird auch nicht irgendwelche Bedürfnisse regieren lassen, sondern immer die Führung Gottes erfragen.

Wenn einer der Partner den Bund verlässt und auch nach Jahren nicht dazu bereit ist, sich mit dem verlassenen Partner zu versöhnen - wie lange soll der andere denn dann warten? Zwei Jahre? Fünf Jahre? Oder zehn?
LG
God bless you all for what you all have done for me.
Benutzeravatar
Magdalena61
Administrator
Beiträge: 26663
Registriert: Mo 15. Apr 2013, 20:44
Kontaktdaten:

Re: Eine(n) Geschiedene(n) heiraten?

Beitrag von Magdalena61 »

Isai hat geschrieben: Mo 7. Feb 2022, 21:44Erwähnt wurde das nicht (Verhältnis/se andere Frau/en), deswegen kann ich mir gut vorstellen, dass sie vielleicht erst mit dem Tod des Mannes auch spürbar spirituell entbunden wurde.
Schon möglich. Es kann aber auch sein, dass sie emotional gebunden war.
So war es bei mir damals und da war ich auch ganz frei, in der Minute seiner Entscheidung.

Schlagartig frei auch von (in jenem Fall damit zusammenhängenden) chronisch-dämonischen Attacken durch dessen Festhalten in okkulten Bereichen.
Ich vermute sogar, das ist ein ganz wichtiger Grund, warum Paulus einem an Christus gläubigen Partner, auch dann, wenn dieser erst in der Ehe zum Glauben an Christus gekommen ist, hier keine Verpflichtung auferlegt, mit einem anti- christlichen Partner zusammen zu bleiben bzw. an diesen gebunden zu sein, wenn der ungläubige Teil die Trennung will.

Wenn der nicht- gläubige Teil gar keine Religion lebt, ist es schon schwer genug (für beide). Man muss auch die Problematik sehen, die für den Nichtchristen entsteht, wenn sein Partner komplett die Richtung ändert, weil sich dadurch Auswirkungen auf das gemeinsame Leben ergeben.
Aber wenn der Nichtchrist spirituell aktiv unterwegs ist, wird das nicht ohne Folgen bleiben. Da stoßen Welten aufeinander, und Satan wird jeden Spielraum nützen, den er für seine Zwecke vereinnahmen kann.

Auch dann, wenn ein- aus christlicher Sicht- götzendienerischer Partner seinem christlichen Partner nicht absichtlich schaden will, so ist er gegen dämonische Einflüsse nicht immun, und daraus können Entscheidungen erwachsen, deren Folgen für den anderen lebensgefährlich werden.

Das Gleiche kann passieren, wenn ein Christ Gott verlässt und fortwährend Sünde tut, sodass er unter die Herrschaft unreiner Geister gerät. So einer wird auch zu einer potenziellen Gefahr für den anderen Teil, der am Glauben festhält.
-Erfahrungswerte. :?
Mit Ihm ist alles möglich! Er kann binden und auflösen, was Menschen nicht vermögen.
Ja.
Meiner Erfahrung nach handelt Er innerhalb der in der Schrift formulierten Rahmenbedingungen.
LG
God bless you all for what you all have done for me.
Antworten