Magdalena61 hat geschrieben: ↑Do 16. Jul 2026, 02:04
Dr. Bhakdi in seiner Laudatio
Dass Dr. Bhakdi das sagt ist bekannt, aber das allein hilft ja nicht weiter.
Wenn du auf der verlinkten Seite den zitierten Text findest, dann hast du schon ziemlich viel gelesen.
Ich habe mir sogar u.a. die Quelle zu Gemüte geführt auf die hier Bezug genommen wurde und ein paar der Paper auf die sich wiederum diese Quelle stützt und es ist eigentlich genau das, was man erwarten konnte, weil es das ist, was du überall in der Medizin vorfindest: Grundsätzlich haben gewisse Verbindungen das Potential die Überlebensfähigkeit von Zellen negativ zu beeinflussen, aber die Konzentrationen, die nötig sind, damit dies auch in einem statistisch signifikanten Maß passiert liegen weit über dem, womit man in der Praxis zu tun hätte.
Aber es ging ja auch gar nicht um Einwände gegen generelle Bedenken an der Verträglichkeit, sondern um ein konkretes Verbot und um das zu belegen braucht es nicht 50 verschiedene Links sondern genau einen, nämlich den Link zu einem konkret formulierten Verbot. Genau das gibt es hier aber nicht, stattdessen hängt man sich an "Research Use Only"-Kennzeichnungen von Produkten auf, die für die Verwendung im Labor vorgesehen sind und erhöht das einfach zur Allgemeingültigkeit.
Diesen Ansatz kann man natürlich verfolgen, wenn man keine Lust hat, länger darüber nachzudenken, aber hier mal ein kleines Beispiel, warum das nicht so klug ist:
Ich kann mir
z.B. hier L-Ascorbinsäure, also Vitamin C, in Reinform holen und mir nach Belieben reinschütten(*). Jetzt gibt es da nur ein kleines Problem. Deine Quelle bezieht sich an einer Stelle auf das Datenblatt von Cayman Chemical für ALC-0159. Soweit so gut, bei Cayman Chemical finde ich aber auch ein
Datenblatt für L-Ascorbinsäure und was muss ich da lesen: "This product is for research use - Not for human or veterinary diagnostic or therapeutic use". Exakt gleicher Wortlaut wie bei ALC-0159.
Nach der Logik deiner Quelle müsste das jetzt eigentlich bedeuten, dass Vitamin C verboten und gefährlich ist. Uns beiden ist aber klar, dass das kompletter Schwachsinn ist, also können wir uns ja vielleicht darauf einigen, dass wenn jemand ein Produkt für den Laborgebrauch herstellt und es als "Nur für den Laborgebrauch" kennzeichnet, das nicht automatisch und zwingend bedeutet, dass der Inhaltsstoff dieses Produkts ganz allgemein für jede Verwendung außerhalb des Labors verboten ist.
Ich weiß jetzt auch nicht, warum deine Quelle für ALC-0159 das “The substance is not classified, according to the Globally Harmonized System (GHS).“ rausgreift, das bedeutet einfach nur, dass hier mit Blick auf Brennbarkeit, Ätzkraft, Reaktivität etc keine Gefahr besteht, die eine explizite Kennzeichnung erfordert, aber auch hier findest du den exakt gleichen Text beim Vitamin C.
Die Suche nach dem Verbot bleibt damit vorerst erfolglos.
(*) Die empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.