Re: Weihnachtsmärkte
Verfasst: Mi 17. Dez 2025, 10:34
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Und deshalb kann man den Psalm 58 ohne Einschränkungen beten.Eph.6 10-12 (LUT): Zuletzt: Seid stark in dem Herrn und in der Macht seiner Stärke. Zieht an die Waffenrüstung Gottes, damit ihr bestehen könnt gegen die listigen Anschläge des Teufels. Denn wir haben nicht mit Fleisch und Blut zu kämpfen, sondern mit Mächtigen und Gewaltigen, mit den Herren der Welt, die über diese Finsternis herrschen, mit den bösen Geistern unter dem Himmel.
jsc hat geschrieben: ↑Mi 17. Dez 2025, 06:48Kann doch gar nicht sein! Die Leute erzählen doch immer, dass das eine Lüge ist und correctiv vor Gericht immer wieder verloren hat und alles ändern muss weil es nicht stimmt!Magdalena61 hat geschrieben: ↑Di 16. Dez 2025, 14:54 Auf der Seite von Correctiv steht das heute noch so da, ich habe das soeben kopiert.
Oder ist das vielleicht einfach wahr?
So ist das also mit der Wahrheit.Correctiv darf lügen – sagt das Landgericht Hamburg
„Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Correctiv darf schreiben, es habe in Potsdam einen ,Masterplan’ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger gegeben. Nicht etwa, weil es einen solchen Plan tatsächlich gab oder er besprochen wurde – beides ist unstreitig nicht der Fall. Sondern weil das Gericht meint, Leser würden ‚erkennen‘, dass die Passage keine Tatsachenschilderung, sondern lediglich eine wertende und zulässige Meinungsäußerung sei.“
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Der Chefredakteur von „lto.de“, der Rechtsanwalt Felix Zimmermann, kommentiert das wie folgt: „Diese Begründung ist nichts anderes als eine vorsätzliche Realitätsverweigerung. Denn das Gegenteil ist erwiesen: Zahlreiche Menschen und Medien haben gerade nicht ‚erkannt‘, dass es sich um eine Meinungsäußerung handeln soll. Die Liste ist lang: ARD, ZDF, t-online, SPIEGEL, taz, der Verfassungsblog, prominente Anwälte – auch LTO. Alle diese Medien haben die Aussage zum Ausweisungsplan im Correctiv-Bericht offenbar als ‚Tatsache‘ verstanden, als sie schrieben, dass in Potsdam über die Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen worden sei bzw. diese geplant gewesen sei oder Ähnliches.“
Weil dies aber eben nicht der Fall war, kassierten einige dieser Medien Niederlagen vor Gericht, wie Zimmermann völlig korrekt ausführt: „Jüngst hat auch noch das Haus der Geschichte in Bonn den Bericht so wiedergegeben. Und selbst das eigene Correctiv-Theaterstück geht ausdrücklich davon aus, dass Ausweisungen deutscher Staatsbürger als zentraler Erkenntnisgewinn der Reportage beim Leser hängen bleiben (‚Hä, aber ich dachte darum ging’s doch?!‘).“
Die Schlussfolgerung von Zimmermann: „Das Landgericht Hamburg hätte sich daher eine einfache, offenbar aber unbequeme Frage stellen müssen: Wie konnte es zu diesem massenhaften Verständnis kommen? Das Gericht verweigert jede ernsthafte Auseinandersetzung damit.“
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möchte ich auf einen Aspekt hinweisen, der besonders brisant ist: Dass mit Zimmermann ausgerechnet jemand, der Correctiv verteidigt, dieses Urteil zerlegt. Das macht seine Kritik doppelt glaubwürdig. Denn Zimmermann steht politisch nicht auf Seite der Regierungskritiker – im Gegenteil. Am Ende seines Kommentars distanziert er sich ausdrücklich von „rechtspopulistischen Medien“ – also von uns hier. Er beklagt sogar, dass Urteile wie dieses genau solchen (wie uns) „in die Hände spielen“.
Nein, das ist eine juristische Meinung zu einem Gerichtsurteil.
Nein wieso das denn? Kennst du nicht den Unterschied zwischen Meinung und Tatsachen?