Magdalena61 hat geschrieben: ↑Mo 2. Feb 2026, 01:48
Soll man deine Antworten in Richtung "Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruch" verstehen, als eine Befürwortung der Fristenlösung?
Das erscheint wohl als logische Konsequenz. Ich mag mir aber nicht anmaßen, wie lang so eine Frist sein dürfte. Mir geht es um das Problem,
dass Frauen bei rechtlichen Einschränkungen sich andere Schleichwege und Grauzonen suchen. Menschen ins Gefängnis zu bringen oder sonst wie zu bestrafen, darf kein eigentliches Ziel sein. Bestrafung der Frauen legt den Fokus falsch.
Magdalena61 hat geschrieben: ↑Mo 2. Feb 2026, 01:48Wer erwerbstätig ist, der hat ja auch einige Ausgaben
mehr, die er nicht abwählen kann. Umsonst kommt er nicht zu seinem Arbeitsplatz, und da das Jobcenter bei Arbeitswilligen Flexibilität voraussetzt, können die Anfahrtswege ziemlich lang sein.
Die Pendlerpauschale deckt nicht die Kosten für die Anschaffung und den Unterhalt des Fahrzeugs ab.
Der Erwerbstätige wird mehr Kleidung brauchen, auch Arbeitskleidung, wenn diese nicht gestellt wird, z. B. Sicherheitsschuhe. Da fallen noch andere Ausgaben an, die ein Bürgergeldempfänger, der nicht erwerbstätig ist, nicht stemmen muss. Wer den ganzen Tag nicht zu Hause ist, muss teurer essen sozusagen, denn wenn er von der Arbeit nach Hause kommt, ist er eventuell völlig kaputt. Kostengünstigere Essen mit einem akzeptablen Nährwert sind oftmals zeitintensiv in der Zubereitung.
Zwischen den Zeilen lese ich, dass dir sehr wohl bewusst ist, dass Bürgergeldbezug noch kein Synonym für Arbeitslosigkeit ist.
Magdalena61 hat geschrieben: ↑Mo 2. Feb 2026, 01:48Nicht zuletzt sollte schon noch ein Unterschied sein-- das Lohnabstandsgebot wird ja auch nicht unbedingt ernst genommen.
Na klar sollte ein Unterschied sein. Aber von wem wird das Lohnabstandsgebot nicht ernst genommen ? Primär von den Arbeitgebern und ihrer Lobby. Man hat es 2011 aus dem Gesetz entfernen lassen, nicht um die Höhe der Transferleistungen in uferlose Höhen steigen zu lassen, sondern um die Löhne immer weiter drücken zu können. Der Mindestlohn, so wie er ausgestaltet ist, ist nur eine halbherzige Lösung, die immer hinter einem gerechten Niveau zurückbleibt.
Magdalena61 hat geschrieben: ↑Mo 2. Feb 2026, 01:48Ich habe Verständnis dafür, wenn Menschen, die in schlecht bezahlten Berufen zu miesen Bedingungen arbeiten, sich überlegen, ob es für sie persönlich nicht lukrativer und vor allem entspannter wäre, zu kündigen und sich Miete und Heizkosten künftig vom Staat sponsern zu lassen- meines Wissens gibt's auch etliche Zuschüsse, etwa für die Neuanschaffung einer Waschmaschine oder die Erstausstattung für ein Baby.
Das klingt schon danach, dass wenn es den hart Arbeitenden schon mies geht, es den nicht Arbeitenden wenigstens noch viel mieser gehen muss, damit die Gerechtigkeit hergestellt ist.
Magdalena61 hat geschrieben: ↑Mo 2. Feb 2026, 01:48Dass mit den Regelsätzen auch diejenigen auskommen müssen, die wirklich auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, ist die andere Seite der Medaille. Für solche war soziale Hilfe eigentlich gedacht. Aber heute sind so viele im Bürgergeld, die da nicht reingehören...
Gegen wen oder was richtet sich denn deine Kritik konkret ? Es stimmt jedenfalls nicht, dass der Sozialstaat nur für die Menschen da sein müsse, die schon fast scheintot sind. Niemand bekommt Soziale Leistung, der kein Recht darauf hat. Außer, wir haben es mit Sozialbetrug zu tun. Dies ist aber schon eine zu ahnende Straftat. So wie die Politik allerdings weiß, dass Reiche bei zu hoher Besteuerung zumindest mit Abwanderung drohen, so ist die Politik im Grunde froh, wenn wenigstens schwarz gearbeitet wird, bevor gar nicht gearbeitet wird. Viele Gebäude würden wahrscheinlich ohne Schwarzarbeit gar nicht stehen. Die Parteien wissen allerdings auch, dass man über die Figuren der Sündenböcke am effektivsten Wahlkämpfe veranstalten kann.
Magdalena61 hat geschrieben: ↑Mo 2. Feb 2026, 01:48Das habe ich
nicht gesagt. Wo liest du das heraus?
Ich habe bis jetzt nur die Sorte Kritik von dir gesehen, die sich entweder generell gegen Leistungsbezieher richtet (außer, sie sind wirklich darauf angewiesen - als ob gerade du das beurteilen könntest...) oder du kritisierst die Politik bezüglich des Sozialstaates als zu lasch und zu großzügig. Du scheinst der Logik zu folgen: wäre der Sozialstaat kleiner, ginge es mir besser und die Welt wäre gerechter. Möglicherweise liege ich damit falsch, aber dazu sei grundsätzlich angemerkt, dass ich auch nicht dafür bin, dass der normale Lohnarbeitende die Hauptlast für den Sozialstaat trägt, sondern die wirklich reichen, also die es sich wirklich leisten können (genau so eine schwammige Formulierung wie in Bezug auf Sozialhilfebezieher, die den Sozialstaat wirklich brauchen - Absichtlich so formuliert!). Unser Sozialstaat ist gegenwärtig und von Anfang an so konstruiert, dass sich eigentlich schon Etrinkende gegenseitig über Wasser halten, während eine sichere Gruppe von außen sich köstlich darüber amüsiert und untätig zuschaut, wie einer nach dem anderen schließlich doch absäuft. In so einer privilegierten Situation bist du ganz sicher nicht.
Magdalena61 hat geschrieben: ↑Mo 2. Feb 2026, 01:48Das ist eine Frage der persönlichen Einstellung und der Wirtschaftskompetenz.
Das mag z.T. sein, aber dann wird daraus impliziter Zwang zum Asketismus. Was mich angeht, komme ich noch halbwegs damit zurecht, weil das meinem Glauben entspricht, den ich schon lange vor meinen Sozialhilfebezug hatte und für den ich mich mehr oder weniger aus Willen heraus entschied. Nur steht diese Wettbewerbsgesellschaft einem solchen Asketismus eigentlich feindlich gegenüber. Der Marktakteur soll ja ohne Ende konsumieren. Es ist gerade zu subversiv, wenn man sich vorsätzlich auf ein Leben in Bescheidenheit zurückzieht und auf Kosten der Gesellschaft dahinlebt und auch noch damit zufrieden ist. Damit gilt man quasi als des größten Verbrechens schuldig, das man begehen kann. Selbst Bankräuber, Mörder und Kinderschänder werden gnädiger behandelt. Da fällt mir ein, ich hatte dir per PN geschrieben, dass ich als Gewaltopfer in eine WG mit einem Kriminellen gepackt wurde. Sowas geschieht wegen Sparmaßnahmen. Solche Ineffektivitäten des Sozialstaats zu korrigieren, daran ist der Politik nicht im Ansatz gelegen. Im Gegenteil, sowas wird in Zukunft noch viel schlimmer werden, weil die vom Neid zerfressene Volksmasse nach Blut giert.
Magdalena61 hat geschrieben: ↑Mo 2. Feb 2026, 01:48Ich habe auch nicht, und das schon lange nicht mehr- "weiter so!" gewählt.
Solange man wählt, wählt man immer ein "Weiter so!". Das lässt sich nicht mit Parteipolitik lösen.
Magdalena61 hat geschrieben: ↑Mo 2. Feb 2026, 01:48Und das hält viele der Bedürftigen davon ab, staatliche Hilfen zu beantragen.
Ich habe bereits eindringliche Erfahrungen mit dem Thema Bedarfsgemeinschaft gemacht und wie das eine Partnerschaft belastet und wesentlich zum Zerbrechen beiträgt. Das Thema bzw. diese Konstruktion im Sozialrecht ist höchst fragwürdig und am Rande der Legalität. Das Konstrukt Bedarfsgemeinschaft fordert dazu auf, gegen Personen Ansprüche geltend zu machen, die man nicht einklagen kann. Das führt dann entweder zur Trennung der Personen oder einfach zu Auflösungen der Bedarfsgemeinschaften und zu getrenntem Wohnen. Gut für den Wohnungsmarkt ist das nicht unbedingt. Anstatt den Fokus auf die Hilfe der Bedürftigen zu legen, legt das Sozialrecht hier den Fokus auf Sparmaßnahmen und legitimiert das mit dem heuchlerischen Subsidiaritätsprinzip, das hier eigentlich gar nichts zu suchen hat.
Magdalena61 hat geschrieben: ↑Mo 2. Feb 2026, 01:48Ist das Fazit deiner Argumentation: Wer auf Bürgergeldniveau lebt, sollte ein Recht auf Abtreibung haben?
Ganz und gar nicht. Ich bin in keiner Weise für Abtreibungen. Aber um Abtreibungen zu verhindern und den Gedanken erst gar nicht aufkommen zu lassen, gehören werdende Mütter und Eltern unterstützt, dass sie Kindern auch einen gesunden Rahmen bieten, geboren zu werden und aufwachsen zu können. Aber bei uns muss alles immer effizient sein. Effizienz ist eigentlich ein Synonym für "kurz vor Zusammenbruch". Hilfe kommt nicht präventiv, sondern eigentlich erst dann, wenn es schon zu spät ist und ein kritischer Punkt erreicht wurde.
Magdalena61 hat geschrieben: ↑Mo 2. Feb 2026, 01:48Wie ist das denn mit Art. 1 des Grundgesetzes? Ab welchem Zeitpunkt seiner biologischen Existenz ist ein Mensch ein Mensch?
Damit wird ja wieder der Aspekt der Fristenlösung berührt.