Re: Herrschen als Auftrag von Gott (?) - wo erkennt man den Unterschied vom AT zum NT
Verfasst: Mo 24. Nov 2025, 15:12
Nur noch mal zur Einordnung. Hier sprachst du von der Erhebung des Christentums zur Staatsreligion, nachdem ich die Konstantinische Wende ins Spiel brachte: viewtopic.php?p=620008#p620008
Aus meiner Sicht, die ich biblisch begründe, hat diese Staatsreligion aber nichts mit dem Christentum zu tun. Dass man eine christliche Tradition für diese Staatsreligion reklamiert, das ist mir doch vollkommen klar. Christentum und Staatsreligion schließt sich für mich schon kategorisch aus. Wer war es noch mal, ich meine Eusebius, der in der Konstantinische Wende die Verwirklichung des Reiches Gottes auf Erden sah. Da soll es auch kritische Stimmen gegeben haben. Wie ist denn die verbindliche Sichtweise der katholischen Kirche ? Staatsreligion ist ja immerhin ein ziemlich großer Anspruch. Was soll das überhaupt sein ?
Der Inhalt des Toeranzediktes von 313:
Hier der Edikt des Kaisers Theodosius I. der als Erhebung des Christentums zur Staatsreligion gilt.
Aus meiner Sicht, die ich biblisch begründe, hat diese Staatsreligion aber nichts mit dem Christentum zu tun. Dass man eine christliche Tradition für diese Staatsreligion reklamiert, das ist mir doch vollkommen klar. Christentum und Staatsreligion schließt sich für mich schon kategorisch aus. Wer war es noch mal, ich meine Eusebius, der in der Konstantinische Wende die Verwirklichung des Reiches Gottes auf Erden sah. Da soll es auch kritische Stimmen gegeben haben. Wie ist denn die verbindliche Sichtweise der katholischen Kirche ? Staatsreligion ist ja immerhin ein ziemlich großer Anspruch. Was soll das überhaupt sein ?
Ist das normativ, deskriptiv oder performativ gemeint ? Das wird hier nicht klar.In dem 313 von ihm erlassenen Toleranzedikt verfügte Konstantin die Restitution des unter Diokletian enteigneten Besitzes und die Gleichstellung des Christentums mit der antiken Religion.
Quelle : https://www.katholisch.de/lexikon/1165- ... sche-wende
Der Inhalt des Toeranzediktes von 313:
Konstantin hat also nicht darüber verfügt, dass jemand irgendwas glauben soll. Er hat quasi Glaubensfreiheit verkündet. Wirklich nett von ihm.„In der Erkenntnis, daß die Religionsfreiheit nicht verwehrt werden dürfe, daß es vielmehr einem jeden gemäß seiner Gesinnung und seinem Willen verstattet sein solle, nach eigener Wahl sich religiös zu betätigen, haben wir bereits früher Befehl erlassen, daß es auch den Christen unbenommen sei, den Glauben beizubehalten, den sie selbst erwählt und im Kulte bekunden.2 Da aber in jenem Reskripte, worin ihnen diese Freiheit zugestanden wurde, viele und verschiedenartige Bedingungen3 ausdrücklich beigefügt erschienen, so ließen sich vielleicht manche von ihnen nach kurzer Zeit von solcher Beobachtung abdrängen. Da wir, ich, Konstantinus Augustus, und ich, Licinius Augustus, durch glückliche Fügung nach Mailand gekommen und all das, was dem Volke zu Nutz und Vorteil gereiche, erwogen, so haben wir unter den übrigen Verfügungen, die dem Interesse der Allgemeinheit dienen sollten, oder vielmehr zuvörderst, den Erlaß jener Verordnungen beschlossen, die sich auf die Achtung und Ehrung des Göttlichen S. 462 beziehen, um den Christen und allen Menschen freie Wahl zu geben, der Religion zu folgen, welcher immer sie wollten. Es geschah dies in der Absicht, daß jede Gottheit und jede himmlische Macht, die es je gibt, uns und allen, die unter unserer Herrschaft leben, gnädig sein möge.
Quelle: https://bkv.unifr.ch/de/works/cpg-3495/ ... isions/264
Hier der Edikt des Kaisers Theodosius I. der als Erhebung des Christentums zur Staatsreligion gilt.
Wikiepdia merkt dazu weiter an:Edikt der Kaiser Gratian, Valentinian und Theodosius an das Volk der Stadt Konstantinopel.
Es ist unser Wille, daß alle Völker, die die Zurückhaltung unserer Milde regiert, in dem Glauben leben, den der heilige Apostel Petrus den Römern überliefert hat, was dieser von ihm selbst eingeführte Glaube bis heute zeigt. Und es ist klar, daß der Bischof Damasus ihm folgt, ebenso Petrus, der Bischof von Alexandria, ein Mann von apostolischer Heiligkeit. Das heißt, daß wir in Übereinstimmung mit der apostolischen Unterweisung und der evangelischen Lehre an eine Gottheit des Vaters, des Sohnes und des Heiligem Geistes in gleicher Majestät und frommer Dreiheit glauben sollen. Diejenigen aber, die die Unverletzlichkeit des göttlichen Gesetzes entweder durch Unkenntnis verwirren oder durch Geringschätzung verletzen oder beschädigen, begehen ein Sakrileg
Wir befehlen, daß die, die diesem Gesetz folgen, den Namen „katholische Kirche“ tragen dürfen, die übrigen aber, die wir öffentlich zu Verrückten und Wahnsinnigen erklären, den Schmach ertragen müssen, einer häretischen Lehre zu folgen, und die Gebäude ihrer Versammlungen nicht den Namen „Kirche“ tragen dürfen. Sie sollen zuerst durch die göttliche Strafe, dann auch durch unser Vorgehen, das wir von der himmlischen Macht empfangen haben, Strafe erleiden.
Erlassen am 28. Februar in Thessalonike, im Jahr des fünften Konsulats Gratians und des ersten Konsulats des Theodosius.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Cunctos_populos#Text
Hermann Dörries sah als kaiserliche Intention im Edikt Cunctos populos die Errichtung einer „Reichs- oder Staatskirche“. Nach 1945 erlangte die These, Theodosius habe das Christentum in seiner neunicänischen Fassung als „Staatsreligion“ durchsetzen wollen, durch Wilhelm Enßlin und Adolf Lippold im deutschsprachigen Raum weite Verbreitung. Neuere Arbeiten stellen dies infrage.[16]
https://de.wikipedia.org/wiki/Cunctos_p ... geschichte