Ich hatte das ganz anders dargelegt, da ist kein Platz für die Unaufmerksamkeit des Hirten.
Ein Hirte hat einen Hütehund, ich weiß nicht ob das damals in Israel zur Zeit Jesu auch so war, hier in Deutschland ist es aber so. Dessen Aufgabe ist es, die Schafe zusammenzuhalten. Bei Schafen ist es andes als bei Schweinen, die getrieben werden müssen. Bei Schafen geht der Hirte voran, ohne sich stets nach hinten umzusehen. Die Schafe folgen dem Hirten, wenn sie noch alle Tassen im Schrank haben. Wenn ein Schaf das NICHT tut, ist es allein das Verschulden des Schafes. Aber Schafe sind nun nicht sonderlich intelligent, sagt man. Wenn das Schaf sich absetzt und folgerichtig verirrt, sucht er Hirte es. Wann genau der Hirte das feststellt ist unerheblich, vielleicht bekommt er es sofort mit, führt aber zunächt den Rest der Herde an einen sicheren Ort um dann zurückzulaufen und das verirrte Schaf zu suchen.Abischai hat geschrieben: ↑Do 25. Jun 2026, 21:37 Während es das Verschulden der Frau war, den Groschen verloren zu haben, war es nicht das Verschulden des Hirten, daß das Schaf sich verirrt hatte. Israel hatte die Regeln, denen auch zugestimmt und davon profitiert, sie aber dann gebrochen und immer wieder verleugnet und dem Hirten ins Angesicht gesündigt. Dennoch ist Gott angetreten, dieses verirrte Volk zurückzubringen, und die sich zurückbringen lassen wollen (!!), wird er auch zurückbringen, es werden aber nicht alle sein...
Wie auch immer, aber das geht konform mit der Geschichte Israels und Gottes Handeln mit diesem Volk. Auch trifft das individuell auf jeden Menschen zu. Wir haben kein Recht darauf, daß Gott uns hinterherläuft um uns zurückzubringen. Wie gut daß er das trotzdem tut, aber ein einklagbares Recht darauf haben wir nicht.
Eine Schuld des Hirten zu erwägen kommt der steilen These gleich, Gott sei Schuld am Elend dieser Welt, weil ER ja schließlich den Baum der Erkenntnis geschaffen und dem Menschen das Gebot gegeben habe, keinesfalls davon zu essen. Diese recht alberne Ansicht sollte eigtentlich überwunden und ad Akta gelten.